Familie vor Haus oder Erwachsene Kinder mit Dokumenten vor Elternhaus
Immobilie geerbt – was nun?

Immobilie geerbt? So ermitteln Sie den Verkehrswert und sparen Erbschaftssteuer

Nach einem Trauerfall steht oft eine wichtige Frage im Raum: Was ist das geerbte Haus oder die Wohnung wert? Der Verkehrswert entscheidet nicht nur über die Höhe der Erbschaftssteuer – er ist auch Grundlage für faire Auszahlungen an Miterben oder einen späteren Verkauf.

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Das Wichtigste auf einen Blick

Das ProblemDie Lösung
Das Finanzamt bewertet Immobilien oft 20-50% zu hochEin professionelles Gutachten kann den Wert korrigieren
Höherer Wert = mehr ErbschaftssteuerNiedrigerer nachgewiesener Wert = weniger Steuern
Streit in ErbengemeinschaftenObjektive Bewertung schafft Klarheit

Seit Januar 2023 bewertet das Finanzamt Immobilien nach dem neuen Bewertungsgesetz tendenziell noch höher. Ein eigenes Verkehrswertgutachten lohnt sich jetzt mehr denn je.

Warum der Verkehrswert bei einer Erbschaft so wichtig ist

Waage mit Haus auf einer Seite, Geld auf der anderen

Der Verkehrswert (auch "gemeiner Wert") gibt an, welchen Preis eine Immobilie am freien Markt erzielen würde. Bei einer Erbschaft ist dieser Wert in mehreren Situationen unverzichtbar:

Erbschaftssteuer
Das Finanzamt berechnet auf dieser Basis Ihre Steuerlast
Erbschein
Der Nachlasswert muss für die Beantragung angegeben werden
Erbengemeinschaft
Nur mit objektivem Wert lassen sich faire Anteile berechnen
Auszahlung Miterben
Wer das Haus übernimmt, muss die anderen korrekt auszahlen
Verkauf
Der realistische Angebotspreis basiert auf dem Verkehrswert
Pflichtteil
Enterbte Angehörige haben Anspruch auf eine Mindestbeteiligung

Stichtag beachten

Maßgeblich ist immer der Todestag des Erblassers. Der Verkehrswert muss zu diesem Datum ermittelt werden – auch wenn die Bewertung erst Monate später erfolgt.

Wer bestimmt den Immobilienwert? Finanzamt vs. Gutachter

Split-Screen – Finanzamt-Gebäude links, Gutachter vor Haus rechts

Es gibt zwei Wege, wie der Verkehrswert ermittelt wird – mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen:

KriteriumFinanzamtUnabhängiger Gutachter
Besichtigung vor OrtNeinJa
Berücksichtigt MängelKaumVollständig
ModernisierungsrückstauIgnoriertWertmindernd
Individuelle FaktorenPauschale BerechnungObjektspezifisch
GrundlageBodenrichtwerte + StandardverfahrenMarktdaten + 3 Bewertungsverfahren
Typisches ErgebnisOft 20-50% zu hochMarktgerechter Wert
KostenKostenlosAb ca. 2.500-3.000 €
AnerkennungAutomatischMuss eingereicht werden
Immobiliensachverständiger Portrait
„Das Finanzamt kennt Ihr Haus nicht. Es sieht nicht den undichten Keller, die veraltete Heizung oder den Sanierungsstau. All diese Faktoren senken den Marktwert erheblich – aber nur, wenn Sie sie nachweisen.
— Max Mustermann, Immobiliensachverständiger

Erbschaftssteuer-Freibeträge: Das können Sie steuerfrei erben

Nicht jede Erbschaft löst automatisch Steuerzahlungen aus. Der Gesetzgeber gewährt je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hohe Freibeträge:

VerwandtschaftsgradFreibetragSteuerklasse
Ehepartner / eingetragene Lebenspartner500.000 €I
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder400.000 €I
Enkelkinder (Eltern verstorben)400.000 €I
Enkelkinder (Eltern leben)200.000 €I
Eltern, Großeltern100.000 €I
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II
Stiefeltern, Schwiegereltern20.000 €II
Geschiedene Ehepartner20.000 €II
Alle anderen Personen20.000 €III

Sonderfall selbstgenutzte Immobilie

Ehepartner können das Familienheim komplett steuerfrei erben – ohne Größenbeschränkung. Kinder erben bis zu 200 m² steuerfrei, wenn sie mindestens 10 Jahre selbst darin wohnen.

So hoch ist die Erbschaftssteuer wirklich

Der Steuersatz hängt von zwei Faktoren ab: Ihrer Steuerklasse und dem Wert über dem Freibetrag.

Wert über FreibetragKl. IKl. IIKl. III
Bis 75.000 €7%15%30%
Bis 300.000 €11%20%30%
Bis 600.000 €15%25%30%
Bis 6.000.000 €19%30%30%
Bis 13.000.000 €23%35%50%
Bis 26.000.000 €27%40%50%
Über 26.000.000 €30%43%50%

Achtung bei Steuerklasse II und III

Bereits ab dem ersten Euro über dem geringen Freibetrag von 20.000 € zahlen Geschwister, Neffen oder Freunde mindestens 15-30% Steuern!

Beispielrechnung: So berechnet das Finanzamt Ihre Erbschaftssteuer

Szenario: Marie erbt das Einfamilienhaus ihrer Großmutter. Sie plant nicht, selbst einzuziehen.

Finanzamt-Bewertung

Verkehrswert:480.000 €
- Freibetrag:- 200.000 €
Steuerpflichtig:280.000 €
Steuersatz (Kl. I):11%
Erbschaftssteuer:30.800 €

Mit Gutachten

Verkehrswert (real):380.000 €
- Freibetrag:- 200.000 €
Steuerpflichtig:180.000 €
Steuersatz (Kl. I):11%
Erbschaftssteuer:19.800 €

Ersparnis durch Gutachten: 11.000 €

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten (ca. 2.500-3.500 €) haben sich in diesem Fall mehr als dreifach amortisiert.

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Die 3 anerkannten Verfahren zur Verkehrswertermittlung

Je nach Immobilienart nutzen Gutachter unterschiedliche Bewertungsmethoden:

1. Vergleichswert

Für: Wohnungen, Häuser

Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Immobilien in der Region. Gilt als marktnächstes Verfahren.

2. Ertragswert

Für: Vermietete Objekte

Berechnung basierend auf den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen. Der Ertrag bestimmt den Wert.

3. Sachwert

Für: Selbstgenutzte Häuser

Was würde es kosten, das Gebäude heute neu zu bauen? Minus Alterswertminderung und Mängel.

Wichtig

Ein professioneller Gutachter wendet mindestens zwei Verfahren an und gewichtet die Ergebnisse. Das Finanzamt nutzt oft nur ein pauschales Verfahren ohne Vor-Ort-Besichtigung.

So senken Sie die Erbschaftssteuer legal

Hand hält Dokument Verkehrswertgutachten

Strategie 1: Eigenes Verkehrswertgutachten
Das Finanzamt muss ein qualifiziertes Gutachten akzeptieren, wenn es von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurde (§ 198 BewG).

Checkliste: Wann lohnt sich ein Gutachten?
  • Die Immobilie hat offensichtliche Mängel (Sanierungsstau, veraltete Technik)
  • Der Verkehrswert liegt voraussichtlich über Ihrem Freibetrag
  • Es handelt sich um eine Erbengemeinschaft mit Konfliktpotenzial
  • Die Immobilie hat besondere wertmindernde Merkmale (Lärm, Altlasten, Wegerecht)
  • Sie planen keinen zeitnahen Verkauf (sonst kann der Kaufpreis als Nachweis dienen)

Strategie 2: 10-Jahres-Regel nutzen

Ehepartner und Kinder können die Immobilie steuerfrei erben, wenn sie:

  • Mindestens 10 Jahre selbst darin wohnen
  • Die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen
  • (Bei Kindern: max. 200 m² Wohnfläche)

Strategie 3: Gutachtenkosten absetzen

Die Kosten für das Verkehrswertgutachten können Sie vom steuerpflichtigen Erbe abziehen. Sie reduzieren also zusätzlich die Bemessungsgrundlage.

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Sonderfall Erbengemeinschaft: Warum der Verkehrswert hier besonders wichtig ist

Mehrere Personen um Tisch mit Dokumenten

Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, entsteht eine Erbengemeinschaft. Typische Szenarien:

  • Einer will das Haus behalten: Auszahlung der Miterben auf Basis fairer Beträge.
  • Alle wollen verkaufen: Gemeinsamer Verkauf braucht Grundlage für Mindestpreis.
  • Uneinigkeit: Teilungsversteigerung, Gericht setzt Mindestgebot.
  • Streit über den Wert: Neutrales Gutachten schafft verbindliche Einigung.

Tipp: Einigen Sie sich als Erbengemeinschaft gemeinsam auf einen Gutachter. Das schafft Akzeptanz für das Ergebnis und verhindert, dass jeder Erbe ein eigenes Gutachten beauftragt.

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Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Erbschaft

Zunächst ermittelt das Finanzamt einen Wert nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes – ohne Besichtigung. Erben können diesen Wert durch ein eigenes Gutachten korrigieren lassen.
Maßgeblich ist der Todestag des Erblassers.
Rechnen Sie mit 2.500 – 4.000 € für ein rechtssicheres Gutachten.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine zinslose Stundung bis zu 10 Jahre möglich – wenn die Steuer nur durch Verkauf der Immobilie bezahlt werden könnte und keine Kreditaufnahme möglich ist.
Als letztes Mittel kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beantragen. Diese ist jedoch meist unwirtschaftlich und sollte vermieden werden.
Ehepartner: Nein (10 Jahre Frist). Kinder: Nein (bis 200 m², 10 Jahre Frist).
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