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Immobilienbewertung bei
Scheidung & Trennung

Erfahren Sie in wenigen Minuten, was Ihr Immobilienanteil wert ist – als faire Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.

Eine Trennung wirft viele Fragen auf. Ob Sie Ihren Partner auszahlen möchten, einen Verkauf planen oder den Zugewinnausgleich berechnen müssen: Der erste Schritt ist immer eine verlässliche Bewertung.

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Eine Trennung ist schwer genug

Wenn eine Beziehung endet, steht plötzlich vieles auf dem Prüfstand – auch die gemeinsame Immobilie. Fragen wie "Was ist das Haus eigentlich wert?", "Wer bekommt was?" und "Wie geht es jetzt weiter?" können überwältigend sein.

Wir verstehen das. Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen in dieser Situation schnell und unkompliziert Klarheit zu verschaffen. Keine komplizierten Prozesse, keine versteckten Kosten.

Einfach eine ehrliche Einschätzung, was Ihre Immobilie wert ist – damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.

Warum der Immobilienwert bei einer Trennung so wichtig ist

Bei einer Scheidung oder Trennung ist die Immobilie oft der größte gemeinsame Vermögenswert. Ohne eine realistische Bewertung ist eine faire Aufteilung kaum möglich.

Zugewinnausgleich

Bei einer Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Die Wertsteigerung Ihrer Immobilie seit der Hochzeit fließt in diese Berechnung ein. Ohne genauen Wert ist ein fairer Ausgleich nicht möglich.

Auszahlung des Partners

Möchte ein Partner im Haus bleiben und den anderen auszahlen, muss klar sein, welcher Betrag angemessen ist. Eine professionelle Bewertung schützt beide Seiten vor Über- oder Unterzahlung.

Gemeinsamer Verkauf

Wenn Sie sich für einen Verkauf entscheiden, brauchen Sie einen realistischen Angebotspreis. Zu hoch angesetzt bleibt die Immobilie liegen, zu niedrig verschenken Sie Geld. Eine Bewertung gibt Orientierung.

Rechtliche Auseinandersetzung

Sollte es zu einer gerichtlichen Klärung kommen, ist eine fundierte Wertermittlung unverzichtbar. Unsere Erstbewertung kann als Grundlage dienen – bei Bedarf vermitteln wir auch Gutachter für gerichtsfeste Verkehrswertgutachten.

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Es gibt verschiedene Wege, mit der gemeinsamen Immobilie umzugehen. Für alle gilt: Eine fundierte Bewertung ist der erste Schritt.

Übernahme & Auszahlung

Ein Partner behält das Haus und zahlt den anderen aus. Basis ist der aktuelle Marktwert abzüglich Restschuld.

Gemeinsamer Verkauf

Die Immobilie wird verkauft, Kredite getilgt und der Erlös geteilt. Oft die sauberste Lösung für einen Neuanfang.

Vermietung

Beide behalten die Immobilie als Anlage. Mieteinnahmen werden geteilt. Erfordert gute Kommunikation.

Realteilung

Aufteilung in separate Einheiten bei großen Objekten. Baulich und rechtlich oft komplex.

Was Sie vermeiden sollten: Die Teilungsversteigerung

Wenn sich die Partner nicht einigen können, kann jeder eine Teilungsversteigerung beantragen. Das ist meist die schlechteste Option: Immobilien werden oft weit unter Wert verkauft. Eine frühzeitige, neutrale Bewertung hilft, dies zu verhindern.

Zugewinnausgleich bei Immobilien – einfach erklärt

Wenn Sie ohne Ehevertrag geheiratet haben, leben Sie in einer Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird der Vermögenszuwachs während der Ehe geteilt.

Das bedeutet: Wurde das Haus während der Ehe gekauft oder ist sein Wert gestiegen, gehört die Hälfte dieser Wertsteigerung dem Partner – auch wenn dieser gar nicht im Grundbuch steht.

Wichtig: Für den Zugewinnausgleich zählt der aktuelle Marktwert, nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Deshalb ist eine aktuelle Bewertung unverzichtbar.

Beispielrechnung

Szenario: Anna & Thomas
Wert bei Hochzeit (2012)280.000 €
Aktueller Marktwert (2026)420.000 €
Wertsteigerung140.000 €
Zugewinn Thomas (Eigentümer):140.000 €
Zugewinn Anna:0 €
Ausgleichsanspruch Anna:70.000 €

Anna erhält die Hälfte der Wertsteigerung, obwohl sie nicht im Grundbuch steht.

In 3 Schritten zu Ihrer Bewertung

1

Daten eingeben

Grundlegende Angaben zu Art, Lage und Zustand der Immobilie. Dauert nur wenige Minuten.

2

Ersteinschätzung erhalten

Basierend auf aktuellen Marktdaten erhalten Sie sofort eine solide Orientierung.

3

Detaillierte Analyse

Bei Bedarf erstellen wir eine tiefgehende Bewertung für Verhandlungen oder Gericht.

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Keine Verpflichtung

Warum Sie bei uns richtig sind

Wir verbinden fachliche Expertise mit menschlichem Feingefühl. In einer schwierigen Phase sind wir Ihr neutraler Partner.

Regionale Expertise

Wir kennen den lokalen Immobilienmarkt und wissen, was Immobilien in Ihrer Region tatsächlich wert sind – nicht nur auf dem Papier.

Absolute Diskretion

Eine Trennung ist eine private Angelegenheit. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt – garantiert.

Persönliche Betreuung

Kein Callcenter, keine automatisierten Antworten. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der sich Zeit für Ihre Situation nimmt.

"Nach meiner Trennung wusste ich nicht, wo ich anfangen sollte. Die kostenlose Bewertung hat mir geholfen, einen realistischen Überblick zu bekommen. Besonders geschätzt habe ich, dass alles diskret und ohne Druck ablief. Am Ende konnten mein Ex-Partner und ich uns auf einen fairen Preis einigen – ohne Anwälte und ohne Streit."

S

Sandra M.

München

"Die Bewertung war schnell da und sehr nachvollziehbar aufgebaut. Das hat die Gespräche mit meiner Frau deutlich vereinfacht. Danke für die professionelle Unterstützung in einer schwierigen Zeit."

M

Michael K.

Hamburg

"Ich hatte Angst, dass mein Mann mich beim Zugewinnausgleich übervorteilt. Mit der neutralen Bewertung hatte ich endlich eine solide Basis für die Verhandlungen."

P

Petra S.

Köln

Häufige Fragen

Die Erstbewertung ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen oder Verpflichtungen eingehen. Sollten Sie später eine ausführlichere Bewertung oder ein gerichtsfestes Gutachten benötigen, informieren wir Sie transparent über die Konditionen – aber das entscheiden Sie selbst.
Unsere Erstbewertung basiert auf aktuellen Marktdaten, Vergleichswerten aus Ihrer Region und den Angaben, die Sie zu Ihrer Immobilie machen. Sie gibt Ihnen eine realistische Orientierung, die für erste Gespräche und Entscheidungen in der Regel völlig ausreicht. Für rechtlich verbindliche Zwecke – etwa vor Gericht – kann ein offizielles Verkehrswertgutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen erforderlich sein. Wir beraten Sie gerne, ob das in Ihrem Fall nötig ist.
Nicht unbedingt. Wenn Sie und Ihr Partner sich einvernehmlich einigen möchten, reicht oft eine fundierte Markteinschätzung als gemeinsame Basis. Viele Paare kommen so zu einer fairen Lösung, ohne teure Gutachten beauftragen zu müssen.
Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität – gerade bei einem so sensiblen Thema wie einer Trennung. Ihre Angaben werden ausschließlich für die Erstellung Ihrer Bewertung verwendet. Wir geben keine Informationen an Dritte weiter.
Nach Absenden Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden eine erste Einschätzung.
Nein, Ihre Anfrage ist vertraulich. Wir kontaktieren ausschließlich Sie und geben keine Informationen an andere Personen weiter.
Auch wenn Sie nicht im Grundbuch eingetragen sind, können Sie unter Umständen Ansprüche haben – etwa im Rahmen des Zugewinnausgleichs.
Selbstverständlich. Auch bei einer Trennung ohne Ehe müssen gemeinsame Immobilien aufgeteilt werden.

Immobilie bei Scheidung: Was Sie wissen sollten

Wer ist eigentlich Eigentümer der Immobilie?

Diese Frage klingt einfach, ist aber entscheidend: Eigentümer einer Immobilie ist immer die Person, die im Grundbuch eingetragen ist – nicht die Person, die den Kredit abbezahlt oder im Haus wohnt.

  • Beide Partner im Grundbuch: Die Immobilie gehört beiden, meist zu gleichen Teilen (50/50).
  • Nur ein Partner im Grundbuch: Die Immobilie gehört rechtlich nur dieser Person. Der andere Partner kann trotzdem Ansprüche haben.
  • Unterschiedliche Anteile: Manchmal sind Partner zu unterschiedlichen Anteilen eingetragen.

Die Immobilie im Trennungsjahr

Bevor eine Ehe geschieden werden kann, müssen die Partner in der Regel ein Jahr getrennt leben. In dieser Zeit müssen praktische Fragen geklärt werden, wie etwa wer im Haus wohnen bleibt und wer die laufenden Kosten trägt.

Was passiert mit dem Immobilienkredit?

Entscheidend ist, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Haben beide Partner unterschrieben, haften beide gegenüber der Bank vollständig – unabhängig davon, wer im Grundbuch steht oder wer im Haus wohnt. Eine Entlassung aus der Haftung ist nur mit Zustimmung der Bank möglich.

Sonderfall: Geerbte oder geschenkte Immobilien

Erbschaften und Schenkungen zählen zum sogenannten privilegierten Anfangsvermögen. Die Immobilie selbst fällt nicht in den Zugewinnausgleich, wohl aber die Wertsteigerung, die während der Ehe entstanden ist.

Bereit für den nächsten Schritt?

Der erste Schritt zu einer fairen Lösung ist der wichtigste.
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