Erfahren Sie in wenigen Minuten, was Ihr Immobilienanteil wert ist – als faire Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.
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Ihr geschätzter Anteil
125.000 €
Dies ist eine erste Orientierung basierend auf Ihren Angaben.
Wenn eine Beziehung endet, steht plötzlich vieles auf dem Prüfstand – auch die gemeinsame Immobilie. Fragen wie "Was ist das Haus eigentlich wert?", "Wer bekommt was?" und "Wie geht es jetzt weiter?" können überwältigend sein.
Wir verstehen das. Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen in dieser Situation schnell und unkompliziert Klarheit zu verschaffen. Keine komplizierten Prozesse, keine versteckten Kosten.
Einfach eine ehrliche Einschätzung, was Ihre Immobilie wert ist – damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
Bei einer Scheidung oder Trennung ist die Immobilie oft der größte gemeinsame Vermögenswert. Ohne eine realistische Bewertung ist eine faire Aufteilung kaum möglich.
Bei einer Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Die Wertsteigerung Ihrer Immobilie seit der Hochzeit fließt in diese Berechnung ein. Ohne genauen Wert ist ein fairer Ausgleich nicht möglich.
Möchte ein Partner im Haus bleiben und den anderen auszahlen, muss klar sein, welcher Betrag angemessen ist. Eine professionelle Bewertung schützt beide Seiten vor Über- oder Unterzahlung.
Wenn Sie sich für einen Verkauf entscheiden, brauchen Sie einen realistischen Angebotspreis. Zu hoch angesetzt bleibt die Immobilie liegen, zu niedrig verschenken Sie Geld. Eine Bewertung gibt Orientierung.
Sollte es zu einer gerichtlichen Klärung kommen, ist eine fundierte Wertermittlung unverzichtbar. Unsere Erstbewertung kann als Grundlage dienen – bei Bedarf vermitteln wir auch Gutachter für gerichtsfeste Verkehrswertgutachten.
Es gibt verschiedene Wege, mit der gemeinsamen Immobilie umzugehen. Für alle gilt: Eine fundierte Bewertung ist der erste Schritt.
Ein Partner behält das Haus und zahlt den anderen aus. Basis ist der aktuelle Marktwert abzüglich Restschuld.
Die Immobilie wird verkauft, Kredite getilgt und der Erlös geteilt. Oft die sauberste Lösung für einen Neuanfang.
Beide behalten die Immobilie als Anlage. Mieteinnahmen werden geteilt. Erfordert gute Kommunikation.
Aufteilung in separate Einheiten bei großen Objekten. Baulich und rechtlich oft komplex.
Wenn sich die Partner nicht einigen können, kann jeder eine Teilungsversteigerung beantragen. Das ist meist die schlechteste Option: Immobilien werden oft weit unter Wert verkauft. Eine frühzeitige, neutrale Bewertung hilft, dies zu verhindern.
Wenn Sie ohne Ehevertrag geheiratet haben, leben Sie in einer Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird der Vermögenszuwachs während der Ehe geteilt.
Das bedeutet: Wurde das Haus während der Ehe gekauft oder ist sein Wert gestiegen, gehört die Hälfte dieser Wertsteigerung dem Partner – auch wenn dieser gar nicht im Grundbuch steht.
Wichtig: Für den Zugewinnausgleich zählt der aktuelle Marktwert, nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Deshalb ist eine aktuelle Bewertung unverzichtbar.
Anna erhält die Hälfte der Wertsteigerung, obwohl sie nicht im Grundbuch steht.
Grundlegende Angaben zu Art, Lage und Zustand der Immobilie. Dauert nur wenige Minuten.
Basierend auf aktuellen Marktdaten erhalten Sie sofort eine solide Orientierung.
Bei Bedarf erstellen wir eine tiefgehende Bewertung für Verhandlungen oder Gericht.
Erhalten Sie eine fundierte Einschätzung – diskret, schnell und unverbindlich.
Wir verbinden fachliche Expertise mit menschlichem Feingefühl. In einer schwierigen Phase sind wir Ihr neutraler Partner.
Wir kennen den lokalen Immobilienmarkt und wissen, was Immobilien in Ihrer Region tatsächlich wert sind – nicht nur auf dem Papier.
Eine Trennung ist eine private Angelegenheit. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt – garantiert.
Kein Callcenter, keine automatisierten Antworten. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der sich Zeit für Ihre Situation nimmt.
"Nach meiner Trennung wusste ich nicht, wo ich anfangen sollte. Die kostenlose Bewertung hat mir geholfen, einen realistischen Überblick zu bekommen. Besonders geschätzt habe ich, dass alles diskret und ohne Druck ablief. Am Ende konnten mein Ex-Partner und ich uns auf einen fairen Preis einigen – ohne Anwälte und ohne Streit."
Sandra M.
München
"Die Bewertung war schnell da und sehr nachvollziehbar aufgebaut. Das hat die Gespräche mit meiner Frau deutlich vereinfacht. Danke für die professionelle Unterstützung in einer schwierigen Zeit."
Michael K.
Hamburg
"Ich hatte Angst, dass mein Mann mich beim Zugewinnausgleich übervorteilt. Mit der neutralen Bewertung hatte ich endlich eine solide Basis für die Verhandlungen."
Petra S.
Köln
Diese Frage klingt einfach, ist aber entscheidend: Eigentümer einer Immobilie ist immer die Person, die im Grundbuch eingetragen ist – nicht die Person, die den Kredit abbezahlt oder im Haus wohnt.
Bevor eine Ehe geschieden werden kann, müssen die Partner in der Regel ein Jahr getrennt leben. In dieser Zeit müssen praktische Fragen geklärt werden, wie etwa wer im Haus wohnen bleibt und wer die laufenden Kosten trägt.
Entscheidend ist, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Haben beide Partner unterschrieben, haften beide gegenüber der Bank vollständig – unabhängig davon, wer im Grundbuch steht oder wer im Haus wohnt. Eine Entlassung aus der Haftung ist nur mit Zustimmung der Bank möglich.
Erbschaften und Schenkungen zählen zum sogenannten privilegierten Anfangsvermögen. Die Immobilie selbst fällt nicht in den Zugewinnausgleich, wohl aber die Wertsteigerung, die während der Ehe entstanden ist.
Der erste Schritt zu einer fairen Lösung ist der wichtigste.
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