Allgemeine Geschäftsbedingungen

Software as a Service (SaaS) Vertrag

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software.

(2) Der Anbieter stellt dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages die Nutzung der Software "fluss.ai Pro" und "LeadMarkt Pro" zu eigenen Zwecken zur Verfügung.

(3) Zugriff und Nutzung der auf Servern des Anbieters gespeicherter Software erfolgen über eine Internetverbindung durch die Verwendung eines Internet-Browsers. Die Software ist über folgende Webseites erreichbar: https://fluss.ai, https://leadmarkt.ch.

(4) Zu den wesentlichen vertraglichen Funktionen der Software gehören Folgende: Lead Generator, Immobilienbewertung, Lead-Management, Individualisierungsoptionen, Modul-Erweiterungen, Analytics

(5) Der Anbieter bietet dem Kunden die Software stets in der aktuellsten Version an.

(6) Der Anbieter hat den Kunden spätestens 1 Woche vor jedem Update mit funktionsrelevanten Änderungen von der Aktualisierung der Software zu unterrichten. Neue Feature-Updates, die optionalen Funktionsumfang bieten, werden nicht angekündigt. Die Aktualisierung der Software hat nur dann zu erfolgen, wenn diese dem Kunden zumutbar ist. Die Aktualisierung der Software ist dem Kunden in folgendem Zeitraum zumutbar: täglich, bevorzugt außerhalb von Stosszeiten

(7) Während des Aktualisierungsvorgangs wird der Anbieter von seiner Vertragspflicht aus § 1 Abs. 2 dieses Vertrages befreit.

(8) Folgende Leistungen des Anbieters sind nicht Teil des Vertragsgegenstandes: Die Herstellung der Datenverbindung zwischen dem System des Anbieters und dem System des Kunden. Die Einbettung der Software auf der Webseite des Kunden. Das Immobilien-Akquise und/oder Marketing zwischen Interessent und Makler. Pflege der Kunden/Leads.

§ 2 Beginn und Laufzeit des Nutzungsverhältnisses

(1) Dieser Vertrag tritt mit der Bestellung durch den Lizenznehmer in Kraft und hat eine Erstlaufzeit wählbar von 1 Monat oder 12 Monaten, sollte der Vertrag nicht mindestens 4-Wochen vor Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden, verlängert sich dieser um die Erstlaufzeit.

(2) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Folgende Umstände begründen einen wichtigen Grund: Bei Verzug der Vergütungszahlung von mehr als 3 Monaten.

(3) Eine wirksame Kündigung bedarf stets der Schriftform.

§ 3 Vergütung

(1) Im Gegenzug zu den Leistungen des Anbieters hat der Kunde eine entsprechende Vergütung zu erbringen.

(2) Die Vergütung erfolgt unabhängig vom genutzten Volumen.

(3) Die Vergütung beträgt 25,00 € (in Worten: fünfundzwanzig Euro) pro Monat für Kunden im Euro-Währungsraum. Für Kunden in anderen Währungsräumen kann die Vergütung aufgrund von Wechselkursschwankungen und Transaktionsgebühren abweichen. Ggf. gelten zusätzlich Angebotsermäßigungen oder Rabatte bei jährlicher Vorauszahlung. Der Anbieter hat dem Kunden für den vereinbarten Abrechnungszeitraum eine Rechnung zu stellen, die an diesen per E-Mail zu senden ist.

(4) Alle Kosten sind vom Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung vollständig zu begleichen.

(5) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Verfügbarkeit der Software

(1) Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass er keine 100%ige Verfügbarkeit der Software garantieren kann, wenn Einschränkungen oder Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters stehen. Der Anbieter kann auch außerhalb der Fälle des § 1 Abs. 6 und 7 dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden für einen bestimmten Zeitraum von seiner Leistungspflicht befreit werden.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich (per Brief oder per E-Mail) darüber zu unterrichten, sobald die Software nicht verfügbar ist.

§ 5 Nutzungsrecht des Kunden, Zugriffsberechtigung

(1) Der Kunde erhält an der Software ein auf die Laufzeit des vorliegenden Vertrages beschränktes Nutzungsrecht.

(2) Es erfolgt keine körperliche Überlassung der Software. Die Software bleibt jederzeit auf dem Server des Anbieters.

(3) Die Nutzung der Software wird festgelegten Nutzern bzw. Nutzergruppen gestattet, die in einer Anlage zu diesem Vertrag (Anlage 1) aufgelistet sind.

(4) Die in Anlage 1 vereinbarten Nutzer erhalten eine Zugriffsberechtigung in Form eines Benutzernamen und eines Passworts. Benutzername und Passwort können vom jeweiligen Nutzer geändert werden.

§ 6 Schulung

Der Anbieter bietet dem Kunden optional kostenpflichtige Seminare zur Schulung der Nutzer an.

§ 7 Support

Der Anbieter stellt dem Kunden zur Beseitigung von technischen Störungen und Behebung von Fehlern, die im Rahmen der Nutzung der Software aufkommen, per E-Mail einen Kundendienst zur Verfügung. Der Kundendienst des Anbieters ist montags bis freitags, von 9-17 Uhr erreichbar, und zwar folgendermaßen: E-Mail: captain@fluss.ai

§ 8 Mängelansprüche

(1) Der Anbieter haftet für Mängel der Vertragsleistungen.

(2) Ansprüche nach § 536a BGB, insbesondere die verschuldensunabhängige Garantiehaftung und das Selbstvornahmerecht betreffend, sind ausgeschlossen.

(3) Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich (per Brief oder per E-Mail) von aufgetretenen Mängeln zu unterrichten.

§ 9 Haftung

(1) Die Vertragsparteien haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Der Anbieter haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). Dabei handelt es sich um solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag so wesentlich prägt, als dass deren Verletzung eine Gefährdung der Erreichung des Vertragszwecks darstellt, und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Soweit die Kardinalspflichten fahrlässig verletzt wurden, ist der Schadensersatzanspruch des Kunden begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf einen Betrag in Höhe von 240 € (in Worten: zweihundertvierzig Euro).

(3) Der Anbieter haftet außerdem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden entstanden sind.

(4) Der Anbieter haftet für Schäden seiner Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Kundendaten, wenn der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Kundendaten wiederhergestellt werden können. Der Kunde ist allein verantwortlich für die regelmäßige und vollständige Datensicherung und hat diese selbst oder durch Dritte durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

§ 11 Datenspeicherung, Datenschutz

(1) Beide Vertragspartner sind dazu verpflichtet, zum Schutz personenbezogener Daten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), einzuhalten.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die durch die Nutzung der Software entstehenden Daten auf dem vom Anbieter verantworteten Server zur Erfüllung seiner Vertragspflichten zu speichern und diese für die Datensicherung auf einem Backup-Server (Cloud) zu vervielfältigen, sofern dies zum Zweck der Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 12 Herausgabe und Löschung von Daten

(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Anbieter sämtliche Daten, Unterlagen und Datenträger des Kunden, die der Anbieter im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten hat, an den Kunden zurückzugeben, indem ihm diese ausgehändigt bzw. zum Download bereitgestellt werden.

(2) Der Anbieter setzt das Nutzerkonto innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf die kostenfreie Basis-Version herunter, sämtliche gespeicherte Daten des Kunden auf dem eigenen Server sind weiterhin verfügbar und können zu jeder Zeit vollständig gelöscht werden.

§ 13 Geheimhaltung, Vertraulichkeit

(1) Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen. Liegt keine solche Zustimmung oder Offenlegung vor, sind die bekannt gewordenen Informationen nur zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.

(2) Der Kunde ist insbesondere zur Geheimhaltung hinsichtlich aller Inhalte der Software verpflichtet. Der Kunde darf die Zugriffsdaten (Benutzernamen und Passwörter) nicht an Dritte weitergeben.

(3) Keine vertraulichen Informationen im Sinne des § 13 Abs. 1 dieses Vertrages sind Folgende: Informationen, die der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren. Informationen, die allgemein bekannt sind. Informationen, die der anderen Partei von einem Dritten offenbart wurden, ohne dass dieser dadurch eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat.

(4) Die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen sind auch auf den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses anzuwenden.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Anderweitigen Geschäftsbedingungen des Anbieters, des Kunden oder Dritter wird hier hiermit ausdrücklich widersprochen.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

(5) Anhänge zu diesem Vertrag sind Bestandteil dieses Vertrags.

(6) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(7) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.

§ 15 Alternative Streitbeilegung

(1) Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

§ 16 Rückerstattungen (Refund Policy)

(1) Wenn der Kunde mit der Leistung oder Funktionalität der Software nicht zufrieden ist, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss bzw. Beginn des Abrechnungszeitraums eine vollständige Rückerstattung der im Voraus bezahlten Vergütung für den betreffenden Abrechnungszeitraum verlangen.

(2) Um eine Rückerstattung zu erhalten, muss der Kunde dem Anbieter innerhalb der 14-tägigen Frist per E-Mail an captain@fluss.ai unter Angabe seiner Rechnungs- und Kundendaten mitteilen, dass er eine Rückerstattung wünscht.

(3) Bei einer Rückerstattung wird der Zugang des Kunden zur Software mit Ablauf des bezahlten Abrechnungszeitraums beendet. Bereits vom Kunden eingegebene Daten bleiben entsprechend § 12 für den Kunden zugänglich.

(4) Ein Anspruch auf teilweise Rückerstattung für angebrochene Abrechnungszeiträume besteht nicht, wenn der Kunde die Rückerstattung später als 14 Tage nach Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums verlangt.

(5) Gesetzliche Rechte des Kunden, z.B. im Falle von Mängeln der Software, bleiben unberührt.